ewz Förderung Solaranlage 2026: Das zahlt die Stadt Zürich

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Inhaltsverzeichnis

Wer in der Stadt Zürich eine Solaranlage baut, bekommt für Gesuche ab dem 1. August 2026 mehr Geld. Der Grundbeitrag liegt jetzt bei 5’000 Franken, dazu kommen bis zu 450 Franken pro kW. Doch Vorsicht: Die ewz Förderung Solaranlage ist ein Höchstsatz, kein Bonus obendrauf. Dieser Beitrag zeigt, wie die Rechnung wirklich aufgeht.

Kurz gesagt: ewz Förderung Solaranlage 2026

  • Grundbeitrag: 5’000 Franken ab 2 kWp (vorher 4’400 Franken).
  • Pro kW: bis 30 kWp 450 Franken, ab 30 kWp 350 Franken, ab 100 kWp 310 Franken.
  • Pauschale: 3’000 Franken extra für bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Gebäuden.
  • Neu: Batteriespeicher mit 1’000 Franken plus 100 Franken pro kWh.
  • Wichtig: ewz zieht andere Förderungen ab, etwa die Einmalvergütung des Bundes. Gesuch immer vor Baubeginn stellen.

Was zahlt ewz für eine Solaranlage in der Stadt Zürich?

ewz Förderung Solaranlage 2026 Grundbeitrag und Beiträge pro kW in der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich fördert Photovoltaik über das ewz. Die Beträge stehen in den Ausführungsbestimmungen der Stadt. Der Stadtrat hat sie am 3. Juni 2026 geändert. Die neue ewz Förderung Solaranlage gilt für alle Fördergesuche, die ab dem 1. August 2026 eingehen.

BausteinBetrag
Grundbeitrag (ab 2 kWp)5’000 Franken
Pro kW, bis 30 kWp450 Franken
Pro kW, ab 30 kWp (für jedes kW über 30)350 Franken
Pro kW, ab 100 kWp (für jedes kW über 100)310 Franken
Pauschale für bewilligungspflichtige Anlagen auf Bestandesbauten3’000 Franken

Zum Vergleich: Seit Februar 2023 galten 4’400 Franken Grundbeitrag und 420 bis 300 Franken pro kW. Wer sein Gesuch vor dem 1. August eingereicht hat, bleibt bei den alten Ansätzen.

Förderberechtigt sind Anlagen ab 2 kWp. Das gesetzliche Minimum von 10 W/m² wird dabei zuerst abgezogen.

Beispiele: So viel ergibt die ewz Förderung Solaranlage

Die Staffel gilt nur für die Kilowatt oberhalb der jeweiligen Grenze. Zwei Beispiele:

  • 10 kWp Einfamilienhaus: 5’000 + 10 × 450 = 9’500 Franken
  • 40 kWp Mehrfamilienhaus: 5’000 + 30 × 450 + 10 × 350 = 22’000 Franken

Braucht Ihre Anlage auf dem bestehenden Gebäude eine Baubewilligung, kommen 3’000 Franken Pauschale dazu. Das sind die Höchstbeträge. Was Sie wirklich von ewz erhalten, hängt von der nächsten Regel ab.

Subsidiär: Warum die ewz Förderung Solaranlage den Bundesbeitrag abzieht

Das ist der Punkt, den viele übersehen. ewz fördert subsidiär. Alle anderen möglichen Förderbeiträge werden vom Höchstsatz abgezogen. Das gilt auch dann, wenn Sie diese nicht beantragen.

Ein Beispiel: Für Ihre Anlage liegt der Höchstsatz bei 9’500 Franken. Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung. Diesen Betrag zieht ewz ab. Sie erhalten die Differenz von ewz. In der Summe bekommen Sie also höchstens den Höchstsatz, nicht beide Beträge einzeln.

Übersteigt die Förderung von Bund oder Kanton den Höchstsatz, zahlt ewz nichts. Eine Obergrenze nach oben gibt es nicht. Grössere Projekte bekommen mehr. Nach Angaben von ewz deckt die Förderung insgesamt rund ein Drittel der Investitionskosten.

Für den vollen Betrag müssen Sie zwei Gesuche stellen. Eines geht an ewz, eines nach dem Bau an Pronovo. Fehlt das zweite, zieht ewz den Bundesbeitrag trotzdem ab.

Zuschläge zur ewz Förderung Solaranlage: schwierige Dächer und Winterstrom

Es gibt zusätzliche Beiträge für aufwendige Dächer und für Winterstrom. Statik, Asbest und Netzanschluss gelten bei bestehenden Gebäuden. Alle Zuschläge kommen zum Grundbeitrag dazu:

ZuschlagBetragObergrenze
Statik (Dachverstärkung)250 Franken/kWp50’000 Franken
Asbestsanierung250 Franken/kWp50’000 Franken
Verstärkung des Netzanschlusses250 Franken/kWp100’000 Franken
Dachbegrünung250 Franken/kWp10’000 Franken
Winterstrom (Ost, West oder Süd, Neigung 60 bis 90 Grad)300 Franken/kWp60’000 Franken

Die ersten drei Zuschläge decken höchstens 50 Prozent der jeweiligen Kosten. Zusammen sind sie auf 500 Franken pro kWp und 150’000 Franken begrenzt.

ewz Batteriespeicher Förderung: neu seit 1. August 2026

ewz Batteriespeicher Förderung seit 1. August 2026

Neu fördert die Stadt auch stationäre Stromspeicher. Sie zahlt pauschal 1’000 Franken plus 100 Franken pro kWh Kapazität. Wer gebrauchte Batteriezellen einsetzt (Second-Life), erhält weitere 100 Franken pro kWh.

Das müssen Sie erfüllen:

  • mindestens 3 kWh Kapazität
  • Speicher fest installiert, hinter demselben Hausanschlusskasten wie die Solaranlage
  • Einbindung in ein netzdienliches Energiemanagementsystem
  • mindestens sechs Jahre Betrieb
  • keine Bleibatterien

Es gibt zwei Obergrenzen. Gefördert werden höchstens 1,5 kWh pro installiertem kWp und höchstens 100 kWh pro Speicher. Ein Rechenbeispiel: Bei 10 kWp zählen höchstens 15 kWh. Ein 20-kWh-Speicher erhält also 1’000 + 15 × 100 = 2’500 Franken. Ein 10-kWh-Speicher erhält 2’000 Franken.

Ob sich ein Speicher lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch ab. Er erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber extra.

So läuft das Gesuch für die ewz Förderung Solaranlage ab

Fördergesuch Solaranlage Stadt Zürich Ablauf von der Eingabe bis zur Auszahlung

  1. Betrag schätzen. Der Fördergeldrechner der Stadt Zürich zeigt Ihnen den Höchstsatz.
  2. Gesuch einreichen. Das geht über das digitale Portal der Stadt. Die Eigentümerschaft unterschreibt. Sonst braucht es eine Vollmacht.
  3. Eingangsbestätigung abwarten. Sie kommt in ein bis zwei Arbeitstagen.
  4. Prüfung. Sie dauert bis zu sechs Wochen. Der Entscheid kommt per Post und gilt höchstens zwei Jahre.
  5. Bauen. Erst jetzt beginnen Sie mit dem Bau.
  6. Abschluss melden und Pronovo-Gesuch stellen.
  7. Auszahlung. Sie erfolgt in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach dem Abschlussformular.

Diese Fehler kosten Sie die Förderung

  • Zu früh gebaut. Baubeginn ist der Einbau des Wechselrichters oder die Montage von Unterkonstruktion oder Modulen. Ist er vor der Bestätigung passiert, verfällt der Anspruch. Ein Baugesuch zählt dagegen nicht als Baubeginn.
  • Pronovo vergessen. Ohne Gesuch beim Bund zieht ewz den Betrag trotzdem ab.
  • Speicher zu gross. Alles über 1,5 kWh pro kWp ist nicht förderfähig.
  • Falscher Standort. Die Förderung gilt in der Stadt Zürich und in ausgewählten Gemeinden in Graubünden. In Winterthur, Uster oder Dübendorf gilt dieses Programm nicht. Fragen Sie dort bei Gemeinde oder Netzbetreiber nach.

Was die Förderung für Ihre Rechnung bedeutet

Die Förderung senkt den Preis. Ob sich die Anlage rechnet, entscheidet der Rest: Dach, Verbrauch und Eigenverbrauch. Für überschüssigen Strom zahlt ewz zusätzlich eine Rückliefervergütung. Laut Stadt Zürich und ewz sollen es 2026 im Durchschnitt 12,91 Rappen pro kWh sein.

Rechnen Sie Ihr Dach mit dem Solar-Kostenrechner durch. Er berücksichtigt regionale Förderbeiträge und die Sonneneinstrahlung. Einen Überblick über Kosten und Bewilligung finden Sie zudem bei Solaranlage in Zürich.

Häufige Fragen zur ewz Förderung

Wie hoch ist die ewz Förderung für eine 10-kWp-Solaranlage?

Bei der ewz Förderung Solaranlage beträgt der Höchstsatz 9’500 Franken: 5’000 Franken Grundbeitrag plus 10 × 450 Franken. Dazu kommen 3’000 Franken, wenn die Anlage eine Baubewilligung braucht. ewz zieht andere Förderungen ab, etwa die Einmalvergütung des Bundes.

Gelten die neuen Beträge auch für mein laufendes Gesuch?

Nein. Die neuen Beträge gelten für Gesuche, die ab dem 1. August 2026 über die Förderplattform eingereicht wurden. Frühere Gesuche bleiben bei den alten Ansätzen.

Kann ich die ewz Förderung mit der Einmalvergütung des Bundes kombinieren?

Ja, Sie stellen beide Gesuche. Weil ewz subsidiär fördert, zieht es den Bundesbeitrag vom Höchstsatz ab. Sie erhalten insgesamt etwa den Höchstsatz, nicht beide Beträge einzeln.

Fördert ewz auch Batteriespeicher?

Ja, seit dem 1. August 2026. Es gibt 1’000 Franken pauschal plus 100 Franken pro kWh. Der Speicher muss mit einer Solaranlage und einem Energiemanagementsystem kombiniert sein. Bleibatterien sind ausgeschlossen.

Muss ich das Gesuch vor dem Bau stellen?

Ja. Das unterschriebene Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Warten Sie die Eingangsbestätigung ab. Hat der Bau bereits begonnen, verfällt der Anspruch.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Die Prüfung dauert bis zu sechs Wochen. Ausbezahlt wird in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach dem Abschlussformular, sobald die Zusagen anderer Geldgeber vorliegen.

Gilt die Förderung auch ausserhalb der Stadt Zürich?

Nein. Das ewz-Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Zürich und ausgewählte Gemeinden in Graubünden. Fragen Sie in anderen Gemeinden bei der Gemeinde oder dem Netzbetreiber nach.

Fazit

Die ewz Förderung Solaranlage ist 2026 so hoch wie nie. Entscheidend ist aber der Ablauf. Reichen Sie das Gesuch vor dem Bau ein, vergessen Sie Pronovo nicht und rechnen Sie den Bundesbeitrag ein.

Prüfen Sie Ihr Dach mit dem Solar-Kostenrechner. So sehen Sie, was die Förderung für Ihr Haus bedeutet.

Angaben ohne Gewähr. Beträge können sich ändern. Massgebend sind die Ausführungsbestimmungen der Stadt Zürich und die Angaben von ewz.

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